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Alle Immobilien haben Werte!

Wir wissen sie zu schätzen.

Immobilien BewertungDie Schätzung eines Immobilienpreises ist nur fundiert, wenn alle wertrelevanten Objekteigenschaften sachkundig unter die Lupe genommen werden. Für eine Wertermittlung ist es zwingend notwendig die Immobilie in der Örtlichkeit zu besichtigen und sich mit der privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation auseinanderzusetzen. Sie erhalten zeitnah ein Verkehrswertgutachten, das die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Verkehrswertermittlung berücksichtigt, darunter das Baugesetzbuch, die Immobilienwertermittlungsverordnung, die Wertermittlungsrichtlinie, die Sachwertrichtlinie, die Ertragswertrichtlinie, die Vergleichswertrichtlinie, die Baunutzungs­verordnung, das Wohnungseigentumsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch. Jedes Gutachten enthält umfängliche Berechnungen und erläutert den Wert Ihrer Immobilie klar und nachvollziehbar. Ebenso ist es möglich, ein Kurzgutachten im vereinfachten Verfahren der Schätzung auf Basis einiger zentraler Angaben und Werte zum Objekt von Ihrer Seite zu erstellen. Diese Werteinschätzung berücksichtigt auch die normierten Wertermittlungsverfahren. Welches Verfahren für Sie in Frage kommt, sollten wir im kostenlosen Erstberatungsgespräch besprechen. Rufen Sie uns einfach an: 06721/7018381.

Wertermittlung im Detail

BesichtigungEine vollständige Wertermittlung in einem Verkehrswertgutachten umfasst vor allem folgende Einzelleistungen:

  • Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts
  • Fotodokumentation zum Bewertungsobjekt
  • Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Beschreibung wertrelevanter Merkmale des Objektes
  • Ausführliche Beschreibung der Grundstücksmerkmale
  • Feststellung der privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation
  • Ermittlung des marktgerechten Bodenwertes
  • Ausführliche Begründung des anzuwendenden Wertermittlungsverfahrens
  • Ableitung des Verkehrswertes aus dem Verfahren mit der höchsten Relevanz
  • Ausführliche Begründungen zu den wertbeeinflussenden Faktoren
  • Beachtung der wertrelevanten Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung nicht eingetragener Rechte und Belastungen
  • Augenscheinliche Bewertung von Bauschäden und Mängeln
  • Wertermittlung im Detail
  • Immobilien Verkehrswert

Der Verkehrswert

Der Verkehrswert wie er in § 194 Baugesetzbuch definiert ist, wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung wertrelevanter Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem ermittelten Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Immobilienwertes. Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung stehen zur Ermittlung des Verkehrswertes drei normierte Verfahren zur Verfügung: Das Vergleichswertverfahren – Was kosten vergleichbare Grundstücke? Das Sachwert­verfahren – Was kosten Grundstück und Gebäudesubstanz? Das Ertragswert­verfahren – Welcher Barwert ergibt sich aufgrund von Mieteinnahmen unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz.

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Immobilien Gemünden
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